Schon früh haben die Handwerker der Stadt die Erlaubnis der Stadtherren bekommen, sich in Zünften zusammenzuschliessen, allerdings unter der Maßgabe für Zuzug offen zu sein. Damit schuf Königin Yorande die Grundlage für den schnellen Aufstieg der fernen Provinzstadt, denn so erhielt die Stadt schon bald die benötigten qualifizierten Handwerker.
Erst einige hundert Jahre später vereinbarte Herzog Marvelon I. mit dem Zunftrat eine Unterteilung des Zunftswesens in die Hohen, Mittleren und Niederen Zünfte. Und bis heute hat der Stadtherr das letzte Wort, ob eine neue Zunft zugelassen wird und in welche Kategorie sie eingestuft wird. Vor einem Götterlauf erst, ernannte die Fürstin die Krämerzunft zur Hohen Zunft.
Zudem gibt es sogenannte gesperrte Handwerke. Darunter versteht man, daß die Handwerker ihre Kunst nicht an Stadtfremde weitergeben und folglich auch nicht auf Wanderschaft gehen dürfen. Die gesperrten Handwerke sind rot gekennzeichnet.
Folgende Zünfte wurden bis heute zugelassen:
| Hohe Zünfte | Mittlere Zünfte | Niedere Zünfte |
| Silber- und Goldschmiedezunft | Bäckerzunft | Gerber-, Pergamenterzunft |
| Zunft der Waffenschmide und Rüstungsplättner | Brenner und Brauerzunft | Hornschnitzer-, Kartenmacher- und Kammacherzunft |
| Zunft der Gold- und Silberschläger | Metzger und Knochenhauerzunft | Küferzunft |
| Kürschnerzunft | Bauschweber (für die gesamte Mark) | Schiffer- und Flösserzunft |
| Krämerzunft | Sattler und Täschnerzunft | Seifensieder und Kerzenmacherzunft |
| Handschuh- und Schuhmacherzunft | Weber, Tuchbereiter und Tuchschererzunft | |
| Schneiderzunft | ||
| Drahtzieher- und Schmiedezunft | ||
| Steinmetz, Maurer, Dachdecker und Zimmererzunft | ||
| Drechsler- und Schreinerzunft |
Unzünftiges Handwerk:
Babiere, Bader, Bogenbauer, Bötcher, Buchbinder, Drucker, Färber, Filzer, Garnspinner, Gürtelmacher, Laternenmacher, Leimer, Papiermacher, Sackmacher, Schleifer und Schwertfeger, Schreiber, Schuster, Seiler, Stellmacher und Wagner, Töpfer (um nur einige der ansässigen Gewerbe zu nennen, die nicht zünftig sind).
Die Zünfte bilden einen gemeinsamen Zunftrat, der ebenso für die Schlichtung zunftübergreifender Streitigkeiten zuständig ist, wie für die Wahl der Zunftvertreter in den Hohen Rat, die alle 3 Jahre stattfindet. Der Zunftrat besteht aus 6 Vertretern der hohen Zünfte, 4 der mittleren und 2 der niederen Zünfte. In den Hohen Rat dürfen aber nur Mitglieder der hohen Zünfte entsandt werden, die nicht notwendigerweise Mitglied im Zunftrat sein müssen. Der Zunftrat versucht schon seit geraumer Zeit auf Initiative der Goldschläger vom Stadtherren das Zugeständnis zu erlangen, bei der Sperrung eines Handwerks mitentscheiden zu dürfen.
Vor der Gründung des Fürstentums Darpatiens waren allein die Zünfte an der Verwaltung der Stadt beteiligt. Kaufherren oder reich gewordene Bürger, die keiner Zunft angehörten, wurden nicht gehört. Doch 193 v.H. führte die Emanzipationsbewegung zu erheblichem Streit in der Stadt. Fürst Randolph, auf das Geld der Bürger angewiesen, gab der Stadt gegen den Widerstand der alten Zünfte eine neue Verfassung. Er erlaubte dem nicht produzierenden Gewerbe (einzige Ausnahme in dieser Beziehung war immer die Krämerzunft gewesen) sich in Gilden zusammenzuschließen. Die erste Gilde gründete Randolph persönlich: die Fürstliche Winzergilde, in die die Bürger aufgenommen wurden, denen der Fürst einige seiner Weinhügel als Ausgleich für einen Teil der ihm gewährten Darlehen abgetreten hatte. Kurz darauf schlossen sich die Groß- und Tuchhändler zu einer Gilde zusammen, sowie die Vieh- und Roßhändler zu einer weiteren. Noch neueren Datums ist die Gründung der Höchst-Traviagefälligen-Gilde-der- Gastlichkeit (Gastwirte und Hotelpächter - wobei selbstredend nicht jeder Wirt einer Spelunke aufgenommen wird).
Noch nicht entschieden hat die Fürstin über den Antrag der Gründung einer Gilde der Apotheker und Medici.
Der Gildenrat setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern jeder Gilde und wählt aus ihren Reihen alle zwei Jahre den Vertreter der Gilden für den Hohen Rat.
Noch jung sind die Fahrensgemeinschaften. Dies sind Zusammenschlüsse von Kaufleuten und Händlern, die sich zum Schutz und Trutze bei gemeinsamen Handelszielen zusammengeschlossen haben. So gibt es derzeit die Darpatisch-Aranische Fahrensgemeinschaft (DAF) und den Rommilyser-Festumer Fahrensbund. Diese Gemeinschaften stehen - im Gegensatz zu den Gilden - auch Fremden offen und insbesondere die DAF hat sich in Baburin und Zorgan einige Privilegien gesichert.
Handel darf allein auf den dazu ausgewiesenen Plätzen und Gassen getrieben werden, und daß allein an den gesetzten Markttagen. Ausgenommen hiervon sind allein solche zünftigen und nichtzünftigen Handwerker und Gildenangehörige, die in ihrem Hause einen Laden unterhalten. Stadtfremde Händler sind gehalten, ihre Waren auf dem Neumarkt oder dem Tulamidischen Basar zu veräußern. Ausnahmen gelten allein für die Zeit der Messe, da weitere Handelsflächen für fremdes Handelsvolk ausgewiesen werden. Das Feilbieten von Waren auf dem Markt ist für stadtfremde Händler unter Zoll gestellt. Welchselbiger sich nach den Bestimmungen der Stadt für ein jedes einzelne Gut bestimme. Stadtfremde wie ansässige Handelsleut haben für ein Entgelt einen Standplatz auf dem Markt oder in der Markthalle anzumieten. Die Qualität der feilgebotenen Waren unterliegt den Bestimmungen der Fürstlichen Obrigkeit. (Das gilt nicht für den tulamidischen Markt.) Alle Waren sind auf Geheiß der Beamten zur Prüfung vorzulegen. Wer aber Schund und Ramsch anbietet oder gar in prellerischer Absicht schlechte Ware für teuer Geld anbietet, der soll schwer bestraft und des Marktes verwiesen werden. Waagen, Schankbecher und Maßellen müssen auf Geheiß den städtischen Bütteln zu Prüfung gegeben werden. Als Eichmaß gelten Stadtwaage, Stadtschank und Stadtelle am Stadthaus. Wer mit falscher Elle, Gewicht oder Schank mißt, soll bestraft werden.
Die Fernhandelskaufleute dürfen nur an Gilden und Zunftmitglieder direkt
verkaufen, und das auch nur in vom Hohen Rat bestimmten Mindestmengen. Alle
anderen Bürger und Gäste der Stadt müssen importierte Waren
bei den Krämern oder auf dem Markt kaufen, wo die Fernhändler
Stände unterhalten. Das gilt auch für die sogenannten Mindermengen,
wenn ein Bürger eine Ware in einer Menge zu kaufen sucht, die unter
der vom Rat festgelegten Menge liegt. Dieses Zugeständnis rang die
Krämerzunft dem Fürsten ab, als die Gilden zugelassen wurden. Seitdem
auch viele Handwerker dazu übergegangen sind ihre Erzeugnisse nicht
mehr direkt auf dem Markt oder in ihren Werkstätten zu verkaufen, sondern
an die Krämer, die ihnen feste Preise und Mindestabnahmemengen garantieren,
nahm die Krämerzunft einen rasanten Aufstieg, was man auch an dem neuen
Zunfthaus in der Neustadt absehen kann, das dort gerade gebaut wird.