Es gab zwar bisher schon wage Angaben über verschiedene Steuerarten in Aventurien und über die steuerliche Gesamtbelastung der Helden (zusammen mit notwendigen Spenden), nämlich 50 - 90% der Einnahmen. Da die meisten Helden aber nirgendwo niedergelassen sind meinen sie, sich vor Steuerzahlungen drücken zu können. Das wird jetzt anders!
In jeder Stadt über 500 Einwohner ist es künftig nötig, sich im jeweiligen Stadthaus bei Ankunft zu melden, zwecks Erteilung einer Aufenthaltsgenehigung. Hierbei wird jeweils überprüft, ob der Held eine Bescheinigung über gezahlte Steuern im laufenden Kalenderjahr vorweisen kann. Der Heldensteuerjahresausgleich ist jeweils in der Stadt des Aufenthaltes im Praios zu erklären, bis zum letzten Werktag. Der dann festgestellte Steuerbetrag wird zum letzten Werktag im darauffolgenden Rondra fällig. Die Zahlung der Steuer in einer Stadt wird in ganz Aventurien akzeptiert, gegen Vorlage - des nach Zahlung - mit Stadtsiegel quittierten Steuerbescheides. Bei Verlust der Urkunde wird der Held natürlich wieder steuerpflichtig (mit Strafgebühr, da er nach Ansicht des jeweiligen Stadtwaigels die Frist versäumt hat), es sei denn, er beschafft sich in der Stadt, in der seine Steuern entrichtet hatte eine Abschrift seines Steuerbescheides.
Der Heldensteuersatz berechnet sich nach dem allaventurischen Heldensteuergesetz-buch (HSG), welches durch Staatsverträge in ganz Aventurien (mit Ausnahme Al'Anfas) gilt; wobei es je nach Landesrecht unterschiedliche Begünstigungsklauseln gibt. Die Formel lautet: Ein Prozent der Abenteurpunkte plus Stufe in Dukaten.
Wie aus vorigem Artikel ersichtlich, ist die Heldensteuer in jeder Stadt zu entrichten, so ist es nur natürlich, daß jede Stadt einen Beamten hat, der die Anträge auf Minderung
der Heldensteuer bearbeitet. Dies macht der sog. "Stadtwaigel". Er ist einer der erfahrensten Finanzbeamten der jeweiligen Stadt. Es ist zu bedenken, daß nur Stadtwaigel werden kann, wer über die nötige Erfahrung im Finanzwesen verfügt, daß aber in anderen (weniger zivilisierten) Städten dieser nur etwa die 10. Stufe erreicht hat.
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